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AGB.

1. Geschäftsbedingungen
Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheit- liche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über beweg- liche Sachen (BGBl. 1973, Teil I, S. 856) sowie das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen (BGBl. 1973, Teil I, S. 856) finden keine Anwendung.

2. Vertragsbedingungen:
2.1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil; sämtliche Aufträge werden ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt.
2.2. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die zu unseren Geschäfts- bedingungen im Widerspruch stehen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn deren Verwendung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn der Auftraggeber diese seinen Aufträgen zugrundegelegt hat und ihnen unsererseits nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollten Sie keine Abweichungen von Ihren Bedingungen zulassen, so gelten unsere Bedingungen dennoch, es sei denn, dass Sie innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich Einwendungen erheben. Insbesondere bedeutet die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns keine Anerkennung abweichender Bestimmungen.
2.3 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu deren Wirk- samkeit der Schriftform.

3. Angebote:
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und beruhen auf den Vorgaben insbe- sondere den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie sie objektiv zu verstehen sind.
3.2 In den Vorgaben objektiv nicht erkennbare Punkte, die zu Fehlern oder objektiv nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Bearbeitung führen, berechtigen uns Preis- oder Lieferzeitänderungen im angemessenen und notwendigen Umfang vorzunehmen. In gravierenden Fällen, in denen die objektiv nicht erkennbaren Vorgabefehler einen nicht mehr zumutbaren Mehraufwand verursachen würden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück- zutreten.

4. Auftragserteilung:
4.1 Aufträge gelten von uns dann als angenommen, wenn wir sie schrift- lich bestätigt haben bzw. vor einer schriftlichen Auftragsbestätigung die Lieferung erfolgte. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Wird ein Mindestauftragswert vereinbart, so ist dieser in der Auftragsbestätigung gesondert aufzuführen.
4.2 Aufträge können nur widerrufen werden, solange sie von uns noch nicht angenommen wurden. Der gesetzliche Vertragsrücktritt bleibt unberührt. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Leistung oder Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die die Bezahlung unserer Forderung gefährdet ist.
4.3 Sonderanfertigungen, die eigens nach Angaben des Bestellers angefertigt werden, können nicht zurückgenommen werden.

5. Preise:
5.1 Unsere Preise gelten in Euro ohne Mehrwertsteuer. Unsere Preise ver- stehen sich grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstiger Versandkosten.
5.2 Bei Lohnarbeiten erfolgt die Berechnung zu unserer jeweils gültigen Preisliste. Zur Lohnbearbeitung eingesandte Teile sind uns, im Übrigen frei Haus und ohne jegliche Kosten für uns, anzuliefern. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Wenn zwischen Auftragserteilung und Fertigstellung des Auftrags Preis- änderungen eintreten, aufgrund allgemeiner oder speziell unseren Tätigkeitsbereich betreffenden Kostenerhöhungen, können die am Tage der Lieferung geltenden Preise in Anrechnung gebracht werden.

6. Verpackung:
Packmaterialien und Verpackungsaufwand werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Packmaterial wird nicht zurückgenommen.

7. Lieferzeiten und -termine:
7.1 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, jedoch sind wir nach besten Kräften bemüht, sie einzuhalten. Verbindlich sind sie allerdings nur dann, wenn sie von uns als verbindlich zugesagt wurden.
7.2 Wird ein vereinbarter oder von uns angegebener Liefertermin überschritten, so hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen.
7.3 Sind zur Erledigung eines Auftrages bzw. zur Bearbeitung der Teile Rück- fragen erforderlich, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die bis zur Klärung der Fragen erforderlichen Zeit. Sind während dieser Zeit betriebliche Notwendigkeiten eingetreten, die eine sofortige Wieder- bearbeitung unmöglich machen, muss die dadurch entstehende Ver- zögerung vom Auftraggeber mit in Kauf genommen werden. Treten bei der Bearbeitung Vorkommnisse auf, die die Bearbeitungszeit verlängern und bei der Auftragserteilung bzw. vor der Bearbeitung für uns nicht erkennbar waren, verlängert sich die Fertigstellung jeweils um die erforder- liche Zeit. Mehrkosten in der Ausführung des Auftrags (z.B. erforderliche Teillieferungen etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Lieferfristen begin- nen mit der Anlieferung des Vormaterials.
7.4 Höhere Gewalt, Streiks, Verkehrs- oder Betriebsstörungen jeder Art, behördliche Verfügungen sowie sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Ein- fluss haben und die einen normalen Betriebsablauf unmöglich machen und zur Minderung der Produktion, Stilllegung einzelner Betriebsabteilungen oder des ganzen Betriebes führen, berechtigen uns, eingegangene Lieferverpflichtungen hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Ver- trag zurückzutreten, ohne dass vom Auftraggeber Schadensersatz- ansprüche, gleich welcher Art, geltend gemacht werden können. Dasselbe gilt, wenn sonst eine wesentliche Änderung der bei Vertragsabschluss be- stehenden Verhältnisse eintritt.

8. Lieferung und Versand:
8.1 Lieferung und Versand der Ware erfolgen ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg nach eigenem Ermessen, ohne dabei Gewähr für die billigste Versandart übernehmen zu können. Bei Beauftragung von Transportunternehmen haf- ten wir nur für die ordnungsgemäße Auswahl. Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Besteller über.
8.2 Besteht die Vereinbarung, dass die Ware vom Besteller abgeholt wird, geht die Gefahr drei Tage nach Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

9. Zahlungsbedingungen:
9.1 Wenn keine anderslautenden Bedingungen schriftlich vereinbart sind, gelten für:
9.1.1. Warenlieferungen:
2 % Skonto bei Zahlungseingang oder Kontogutschrift innerhalb von 14 Tagen, im Übrigen tritt Zahlungsfälligkeit rein netto nach 30 Tagen ein; Beträge unter  25,– sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Die genannten Fristen beginnen jeweils mit Rechnungsdatum.
9.1.2. Lohnarbeiten:
Zahlung rein netto sofort nach Erhalt der Rechnung und der Ware.
9.2. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgelt- forderungen 8% über dem Basiszinssatz. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt besonderen Vereinbarungen. Wechsel-Diskont-Spesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Im Übrigen werden Schecks und Wechsel nur erfüllungshalber angenommen.
9.3. Bei Zahlungseinstellung, Wechselprotest oder sonstigen Vor- kommnissen, die auf Zahlungsschwierigkeiten schließen lassen, werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel sofort fällig. Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenansprüchen gleich welcher Art durch den Besteller sind ausge- schlossen, es sei denn, sie sind von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Rechnungen, Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigun- gen sowie sonstige Abrechnungen und Zahlungserinnerungen hat der Auftraggeber auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb der Zahlungsfrist, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung recht- zeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Bei Beginn der Zahlungsfrist werden wir ausdrücklich auf die Prüfungspflicht und die Ausschlussfrist hinweisen.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VII., 3 nicht nachgekommen ist.

10. Eigentumsvorbehalt:
Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Ge- schäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware vom Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum zu einem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der vom Besteller verwendeten anderen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Dasselbe gilt, wenn wir uns zur Lohnarbeit überstellte Teile bearbeiten, ver- arbeiten oder mit anderen Sachen verbinden oder vermischen. Der Besteller ist berechtigt, die im Miteigentum von uns oder unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs weiter- zuveräußern. Veräußert er diese Waren seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis zu erhalten, so hat er mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns zur Sicherheit ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt- zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Erwerbern notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

11. Gewährleistung; Haftung für Folgeschäden:Für zu Recht beanstandete, von uns gelieferte Werkzeuge oder bearbeitete oder veredelte Teile haften wir wie folgt:
Beanstandete Teile sind uns in dem Zustand zur Begutachtung bzw. Prüfung vorzulegen, in dem sie geliefert wurden. Werden ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung Bearbeitungen oder Veränderungen vorgenommen, entfällt für uns jegliche Haftung. Der Ausschluss der Haftung ist unwirksam. Soweit die Beschaffenheit unserer Leistung zu Recht beanstandet wird, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen, innerhalb einer angemessenen Frist nachbes- sern oder gegen Erstattung des ganzen bzw. teilweisen Entgeltes zurückneh- men. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung erneut fehlerhaft sein, hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgeltes oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Im Falle des Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Leistung begrenzt, die nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wurde. Für den Fall des § 635 BGB gilt dies entsprechend. Bei positiver Vertragsverletzung (z.B. Schlechtlieferung etc.), Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und unerlaubter Handlungen haften wir nur im Falle groben Verschuldens unserer Geschäftsleitung und leitender Angestellten.

12. Ausschlussklausel:
Der Besteller stellt die zur Angebotserteilung und Ausführung des Auftrages notwendigen technischen Zeichnung und Berechnungen uns unentgeltlich zur Verfügung. Die durch uns oder in unserem Auftrag durch Dritte hergestellten technischen Zeichnungen, Berechnungen und Gutachten bleiben auch bei Übersendung an den Besteller in unserem Eigentum.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesonderer Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
13.1. Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung ist Harthausen, soweit unsere Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind.
13.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitig- keiten ist Speyer, soweit unsere Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sonder- vermögen sind.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.